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Erbrecht

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Peter Lesch

Fachanwalt für Erbrecht

Als Fachanwalt für Erbrecht betreut Rechtsanwalt Peter Lesch alle erbrechtlichen Mandate.

Sein Anliegen ist es, komplexe und oft emotionsüberlagerte erbrechtliche Fragestellungen für den Mandanten zügig und interessensgerecht zu lösen, so bei:

  • Gestaltung und Prüfung von Testamenten:
    Einzeltestament, Ehegattentestamente, Behindertentestamente, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen, Testamentsvollstreckung, Stiftungsrecht, spezielle Regelungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften, Geschiedene und Patchworkfamilien
  • Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Nachlassauseinandersetzungen
  • Juristische Klärung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge
  • Beratung und Vertretung von Erbengemeinschaften (insbesondere Verwaltungs- und Nutzungsstreitigkeiten, Haftung für Nachlassverbindlichkeiten)
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Vorsorgende Verträge zur Vermeidung von Konflikten und Pflichtteilsberechtigten
  • Testamentsanfechtung
  • Testamentsvollstreckung
  • Beratung zu Fragen des Erbschaftssteuerrechtes

Durch die ständige Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist auch die Beachtung steuerlicher Aspekte gewährleistet.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Erbrecht in der versorgenden Tätigkeit, wie die Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Rechtsanwalt Peter Lesch ist Mitglied des Deutschen Erbrechtsforums, der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) sowie der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie 1.Vorsitzender der Fränkischen Gesellschaft für Erbrecht e.V.

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