Hauskauf ein Flop – Haftung des Immobilienmaklers

Ein Makler muss an seinen Kunden alle Informationen weitergeben, die für dessen Kaufentscheidung von Bedeutung sein können.

Bekannte Mängel der Kaufsache dürfen weder verschwiegen noch überdeckt werden.

Im Streit sind häufig fehlerhafte Angaben im Exposé. Aber auch für das Versprechen eine kompetente Marktpreiseinschätzung vorgenommen zu haben, muss der Makler gerade stehen.

Die Aufgaben eines Sachverständigen hat der Makler jedoch nicht zu erfüllen.

Peter Lesch
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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